Handelsfachwirt/-in (IHK)

Geprüfte Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen arbeiten als Beschäftigte oder Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel.

Sie nehmen eigenständig und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente. Im Einzelnen sind sie befähigt,

  • qualifizierte Handels- und Dienstleistungsaufgaben auszuüben und dabei rechtliche Vorschriften zu berücksichtigen;
  • Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen und unternehmerische Kompetenzen einzusetzen, die die Befähigung zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens beinhalten können;
  • kundenorientierte und wirtschaftliche Konzepte und Lösungen zu den wesentlichen Bereichen eines Handelsunternehmens zu erarbeiten sowie veränderte Strukturen der Arbeitsorganisation, Methoden der Organisationsentwicklung und technisch-organisatorische Veränderungen zu beachten;
  • Qualitätsmanagement zu steuern und weiterzuentwickeln;
  • Marketingkonzepte zu konzipieren, umzusetzen und auszuwerten;
  • handelsrelevante Marktentwicklungen zu beurteilen;
  • moderne Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen und zu nutzen;
  • Führungsgrundsätze bei der Wahrnehmung von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben zielorientiert anzuwenden;
  • kunden- und dienstleistungsorientiert zu kommunizieren und zu kooperieren.
Flyer "Karriere im Handel"