Handelsfachwirt/-in (IHK)
Geprüfte Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen arbeiten als Beschäftigte oder
Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel
sowie im Groß- und Außenhandel.
Sie nehmen eigenständig und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte
wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des
Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher
und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente. Im Einzelnen sind sie befähigt,
- qualifizierte Handels- und Dienstleistungsaufgaben auszuüben und dabei rechtliche
Vorschriften zu berücksichtigen;
- Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen und unternehmerische Kompetenzen
einzusetzen, die die Befähigung zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens beinhalten
können;
- kundenorientierte und wirtschaftliche Konzepte und Lösungen zu den wesentlichen
Bereichen eines Handelsunternehmens zu erarbeiten sowie veränderte Strukturen der
Arbeitsorganisation, Methoden der Organisationsentwicklung und technisch-organisatorische
Veränderungen zu beachten;
- Qualitätsmanagement zu steuern und weiterzuentwickeln;
- Marketingkonzepte zu konzipieren, umzusetzen und auszuwerten;
- handelsrelevante Marktentwicklungen zu beurteilen;
- moderne Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen und zu nutzen;
- Führungsgrundsätze bei der Wahrnehmung von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben
zielorientiert anzuwenden;
- kunden- und dienstleistungsorientiert zu kommunizieren und zu kooperieren.
Flyer "Karriere im Handel"